Möglichkeiten der Kostenreduzierung auf Rezept
Kostenerstattung von Haarersatz durch Krankenkassen
Prinzipiell übernehmen die Krankenkassen ganz oder teilweise die Kosten für Haarersatz - sofern eine entsprechende Verordnung (Rezept) vom behandelnden Arzt vorliegt.
Auf dem Rezept muss die Krankendiagnose ausgewiesen sein. Die Krankenkassen unterscheiden dann je nach Diagnose ob eine sogenannte Kurzzeitversorgung (z.B. bei Chemotherapie) oder eine Langzeitversorgung (z.B. Alopecia Areata) vorliegt. Danach richten sich die Zuzahlungsmodalitäten. Diese sind von Krankenkasse zu Krankenkasse, innerhalb der Krankenkassen sogar von Bundesland zu Bundesland stark unterschiedlich.
Generell kann gesagt werden, das die Erstattungen die Grundversorgung sichern.
Wir erstellen für Sie den Kostenvoranschlag. Diesen reichen wir mit dem Arztrezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Nach wenigen Tagen erhalten wir einen offiziellen Kostenübernahme-Bescheid. Sie begleichen die eventuelle Zuzahlung, die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir kostenfrei für Sie.
Friseurmeisterbetrieb & PerückenStudio
Wir beschäftigen uns über 25 Jahre
mit dem Thema HAARE.